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Am 16. Dezember 2010 hat die Minderheitskoalition im Landtag NRW mit den Stimmen der Linksfraktion das rot-grüne Gesetz zur schrankenlosen Betätigung der öffentlichen Hand beim Gemeindewirtschaftsrecht verabschiedet. Die notwendigen ordnungspolitischen Leitplanken, die FDP und CDU mit ihrem GO-Reformgesetz von 2007 unter dem Motto „Privat vor Staat“ aufgestellt hatten, wurden damit eingerissen. Vor 2007 hatten sich viele Kommunen zu Lasten des Handwerks und des Mittelstands als Konkurrenten in Geschäftsfeldern betätigt, die zweifelsohne der privaten Wirtschaft vorbehalten sein sollten. Städte und Gemeinden betrieben beispielsweise Kfz-Werkstätten, Fitnessstudios, Campingplätze, Hotels, Gaststätten, Abschleppdienste und Gärtnereien. Erst durch die schwarz-gelbe GO-Reform konnten diese Auswüchse wieder eingedämmt werden. Seither durften Kommunen nur noch dann wirtschaftlich tätig werden, wenn ein dringender öffentlicher Zweck dies rechtfertigte, die Tätigkeit in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stand und die Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch andere Unternehmen erfüllt werden konnte (Subsidiaritätsklausel). Mit dem von Rot-grün euphemistisch benannten sogenannten „Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ wird es der öffentlichen Hand nun wieder erlaubt, in privatwirtschaftlich gut organisierten Märkten zu „wildern“, Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen und dem Mittelstand zu schaden. Zukünftig dürfen Kommunen auch dann wirtschaftlich tätig werden, wenn private Unternehmen gleiche Leistungen ebenso gut und wirtschaftlich erbringen. Den Schwerpunkt des neuen Gesetzes bilden Regelungen zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung im Energiesektor. Hier dürfen Städte und Gemeinden nun weit über ihren „Eigenbedarf“ zur lokalen Daseinsvorsorge hinaus aktiv werden. Dies schließt die wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Gemeindegebietes und auf ausländischen Märkten ein. Die kommunalen Stadtwerke erhalten hierdurch einen Freifahrtschein für ungehindertes Wachstum und die Herausbildung öffentlicher Großkonzerne, die von den gewählten Gemeindevertretern faktisch nicht mehr kontrolliert werden können. Beispielsweise ermöglicht das Gesetz die kreditfinanzierte Übernahme des fünftgrößten deutschen Kraftwerksbetreibers EVONIK-STEAG durch sechs hochverschuldete Ruhrgebietskommunen. Die STEAG besitzt nicht nur zahlreiche Kohlekraftwerke in Deutschland, sondern ist auch mit Standorten in Kolumbien, der Türkei und auf den Philippinen vertreten. Daneben bietet das Unternehmen energienahe Dienstleistungen an, zu denen beispielsweise die Endlagerung von russischen Atom-U-Booten gehört. Insgesamt soll der Unternehmenskauf 1,2 Mrd. Euro kosten. Darüber hinaus birgt das Geschäft unüberschaubare Risiken. Durch die grundsätzliche Zulässigkeit überörtlicher Betätigungen dürfen sich die Kommunen aber nicht nur an Großunternehmen beteiligen, sondern auch außerhalb ihrer angestammten Vertriebsgebiete in die Endkundenversorgung einsteigen. Hierdurch wird es zu einer scharfen Konkurrenz der Kommunalversorger untereinander kommen. Der sogenannte „Stadtwerke-Kannibalismus“ hat bereits begonnen. Beispielsweise versuchen die Stadtwerke Essen zur Zeit mit ihrer Billiggasgesellschaft „Klaro“ die Gasmärkte anderer Städte zu durchdringen. Sie tun dies mit quersubventionierten Preisen zu Lasten der eigenen Bürger. Vor allem kleinere Stadtwerke werden durch derartige Konkurrenz massiv unter Druck geraten. Im Zweifel wird es hier zur Vernichtung öffentlicher Gelder kommen. Nicht zuletzt dürfen Stadtwerke durch das neue Gesetz Dienstleistungen erbringen, die mit der Energieversorgung „unmittelbar verbunden“ sind. Zwar müssen hierbei insbesondere die Interessen des Handwerks und kleinerer Unternehmen gewahrt werden. Die freien Berufe, der Handel oder die mittelständische gewerbliche Wirtschaft werden im Gesetzestext jedoch nicht erwähnt. Konkurrenzsituationen sind hier vorprogrammiert. Selbstverständlich hat sich die FDP-Landtagsfraktion im Rahmen der Plenarberatungen gegen diese mittelstandsfeindliche und ordnungspolitisch falsche Politik der Minderheitsregierung eingesetzt und dem Gesetz die Zustimmung verweigert.
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Fachreferenten der FDP-Landtagsfraktion: Tobias Brocke (0211 / 884-4434) Axel Müller (0211 / 884-2368)
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